Jeder freut sich auf seinen Urlaub. Ob nun mit dem Partner, mit Freunden oder mit der Familie, oft wird schon längere Zeit im Voraus die entsprechende Reise gebucht, etwa an die Nordsee nach Norddeich.
Oft muss man sich frühzeitig um Hotelzimmer, Ferienwohnung oder Bahnticket kümmern. Viele denken aber nicht daran, dass es Zwischenfälle geben kann, die es verhindern, die geplante Reise anzutreten. Sei es ein Notfall bei der Arbeit, ein Unfall oder eine Erkrankung. Hier springt eine Reiserücktrittsversicherung ein. Doch was, wenn vor Ort etwas Unvorhergesehenes geschieht, und die Reise abgebrochen werden muss?
Abgesichert mit einer Reiseabbruch-Versicherung
Leider gibt es vielfältige Gründe, warum eine Reise früher als geplant beendet werden muss. Schlechte Nachrichten wie ein Todesfall in der Familie, Schäden nach einer Naturkatastrophe oder der Verlust des Arbeitsplatzes sind da nur drei Beispiele von vielen.
Zum Schrecken der Nachricht kommt noch der finanzielle Aspekt dazu. Denn eine vorzeitige Abreise kann unter Umständen teuer werden. So muss vielleicht ein Flug oder das Zugticket umgebucht werden oder zusätzliche Hotelübernachtungen bezahlt werden.
Eine Reiserücktrittsversicherung bzw. eine Reiseabbruchversicherung kann hier wertvolle Dienste leisten. Es gibt zahlreiche Anbieter für Reiserücktrittsversicherungen, die einen Reiseabbruch mit eingeschlossen absichern, oder auch separate Reiseabbruchversicherungen.
Vor dem Abschluss lohnt sich ein Vergleich der Anbieter, denn die Kostenunterschiede können abhängig von der Leistung erheblich sein.
In der Regel decken die Versicherungen für einen Reiseabbruch bzw. einen Reiserücktritt folgende Aspekte ab:
- Umbuchungskosten bei einem vorzeitigen Ende der Reise
- Übernachtungskosten für zusätzliche oder alternative Übernachtungen und Verpflegung
- Kosten für einen zwangsläufig verlängerten Aufenthalt, etwa wenn eine Person nicht transportfähig ist.
- Kosten für Reisetage, die nicht in Anspruch genommen werden konnten
- Zusatzkosten für die Rückreise
Im Zusammenhang mit der Reiserücktritts- und Abbruchversicherung stellen sich für Reisende einige Fragen.
Wann greift der Versicherungsschutz?
Die Leistungen der Versicherer können sich hier erheblich unterscheiden. Grundsätzlich tritt die Versicherung ein bei Tod, Unfall und schweren Erkrankungen des Reisenden oder Angehöriger.
Häufig greift der Versicherungsschutz auch bei Schäden am Eigentum durch Einbruch, Brand oder Elementarschäden durch Sturm oder Überflutung.
Welche Unterschiede gibt es zur Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt Stornokosten, falls eine Reise nicht angetreten werden kann. Damit endet der Versicherungsschutz mit Antritt der Reise.
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt Kosten, die durch eine frühzeitige Beendigung der Reise entstehen. Dies gilt für vorzeitige Abreisen oder zwangsläufig verlängerte Reisen. Eine kombinierte Police bietet den umfassendsten Versicherungsschutz.
Wer ist im Versicherungsschutz eingeschlossen?
Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer selbst. Außerdem gilt er für Risikopersonen, die im Vertrag aufgeführt werden. Bei einer Reise mit mehr als sechs Personen, gilt der Versicherungsschutz nur für Angehörige des Versicherungsnehmers und mögliche Betreuer.
Risikopersonen sind Angehörige wie Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Tanten, Onkel, Nichten und Neffen sowie Betreuer von minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen, die nicht mitreisen.