Wissenswertes für Ihren Urlaub in Norddeich: die Kurtaxe
Wenn Sie Ihren Urlaub in Norddeich verbringen, werden Sie unweigerlich auch eine Kurtaxe zahlen müssen. Dies wird von vielen als lästige Zusatzzahlung empfinden, wo doch der Urlaub selbst schon teuer genug ist. Dabei hat die Kurtaxe durchaus ihre Berechtigung und sollte von jenen, die die Schönheit und Vielfältigkeit dieser Region zu schätzen wissen, als notweniger Finanzierungsbeitrag angesehen werden.
Wozu eine Kurtaxe zahlen?
Als Gast in einem Feriengebiet haben Sie gewisse Ansprüche. Sie wünschen sich, dass die touristische Infrastruktur möglichst lückenlos sind, Sie alle Informationen und Tipps aktuell, umfassend und möglichst auch kostenfrei erhalten und Ihnen darüber hinaus auch ein vielseitiges Kultur- und Freizeitangebot zur Verfügung steht. Öffentliche kostenlose Konzerte im Kurpark, Wattwanderungen, kostenfreie Veranstaltungen für Kinder etc. gehören dazu. Ebenso wie die vielen Helfer, die dazu beitragen, dass Ihr Urlaub ein unvergessliches Erlebnis wird. Obendrein wünschen Sie sich sicher, dass die Anlagen gepflegt und in einem guten Zustand sind. All dies wird durch die Zahlung der Kurtaxe gewährleistet. Ohne diese wäre Norddeich – wie jeder andere beliebte Ferienort auch – nicht der Ort, den Sie so lieben.
Informationen zur Kurtaxe
Die Kurtaxe muss jeder Zahlen, der sich in Norddeich aufhält, seinen Erstwohnsitz jedoch nicht dort hat.
In der Regel wird die Kurtaxe direkt über Ihren Vermieter oder Reiseveranstalter erhoben. In manchen Fällen ist sie bei der Kurverwaltung direkt zu bezahlen. Sie erhalten als Beleg Ihre Kurkarte, die auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen ist.
Die Höhe der Kurtaxe richtet sich nach dem Alter des Gastes. Zurzeit zahlen Erwachsene ab 16 Jahren 2,50 € pro Tag in der Hauptsaison, 1,20 € in der Nebensaison. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre müssen keinen Kurbeitrag leisten. Für Dauergäste gibt es zudem die Möglichkeit, eine Jahreskarte zu erwerben und somit einen jährlichen Beitrag von 70,- € zu zahlen. Kranke, Schwerbehinderte und Begleitpersonen Schwerbehinderter sowie Wehrdienstleistende sind vom Beitrag befreit. Darüber hinaus gibt es noch einige Sonderfälle, bei denen ebenfalls kein Kurbeitrag zu leisten ist. Details können bei der Kurverwaltung erfragt werden.
Übrigens: Auch wenn jemand ausdrücklich betont, das Angebot der Kurverwaltung nicht zu nutzen, ist der Kurbeitrag zu entrichten, es sei denn, der Betreffende ist bettlägerig erkrankt.
Die Kurtaxe – historischer Hintergrund
Die Kurtaxe, in manchen Regionen auch Ortstaxe, Gästetaxe, Nächtigungstaxe, Beherbergungstaxe, Aufenthaltsabgabe, Kurabgabe oder Kurbeitrag genannt, wurde erstmals 1507 in Baden-Baden erhoben, das aufgrund seiner Thermalquellen seit 1306 das Baderecht genoss. Mit Aufkommen des Fremdenverkehrs und der steigenden Tourismusaktivitäten in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde diese Abgabe zunehmend auch in anderen beliebten Ferienorten erhoben und stellt heute einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung der Aktivitäten der Fremdenverkehrsaktivitäten bei.